Steuererklärung

 

Wir leben in einem Sozialstaat, in dem jeder mit seinen Steuern zum Allgemeinwohl beiträgt. Das klingt erstmal ganz gut, relativiert sich aber für die meisten Menschen sofort, wenn es an ihr vermeintlich eigenes Geld geht.

Von der Steuerpflicht können wir Sie zwar auch nicht befreien. Aber immerhin können wir Ihnen das schlechte Gefühl nehmen, zuviel Steuern zu zahlen.

Wir erstellen Ihre Einkommensteuer-Erklärung oder beraten Sie dazu. Egal, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch die steuerlichen Aspekte von Aktiengeschäften, Kapitaleinkünften, privaten Veräußerungen und Einkünften aus Vermietung und/oder Verpachtung. Ob es um die vorweggenommene Erbfolge, Schenkungs- oder Erbschaftsteuer geht. Von uns werden Sie zu allen Punkten kompetent beraten.

"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig."

Baron Rothschild (deutscher Bankier, 1743-1812)

  • Einkommensteuererklärung
  • Lohnsteuerjahresausgleich
  • Erbschaftssteuererklärung
  • Nebenkostenabrechnung bei Mietobjekten
  • Kapitalanlagen
  • Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren
  • Beratung von Rentnern
  • Schenkungssteuererklärung

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Hans-Ulrich Schütte
Mag. Jur. Christian Schütte

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